3.1 Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online. Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss der teilnahmeberechtigte Teilnehmer (s. 2. Teilnahmeberechtigung)
a) auf der Webseite
www.trolli-3fuer2.de das Teilnahmeformular vollständig ausfüllen und
b) mit einem Foto seines Kaufbelegs, welches auf dem Kaufbeleg die Aktionsprodukte ausweist, sowie ein Produktfoto hochladen, und
c) das Teilnahmeformular absenden.
um seinen Kaufpreis zurückerhalten.
3.2 Erstattet wird pro teilnehmende Person (Name, E-Mail, IBAN-Kontoverbindung)
maximal der Kaufpreis eines teilnehmenden Aktionsproduktes.
Der maximal zu erstattende Kaufpreis pro Produkt beträgt
• In Deutschland 1,59€
• In Österreich 1,99 €.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
3.3 Für das Hochladen der Bilder des Kaufbelegs und die Teilnahme an der Aktion ist zu beachten:
a) Der Kaufbeleg muss auf dem hochgeladenen Bild vollständig abgebildet und lesbar sein. Auf dem Kaufbeleg müssen das Einkaufsdatum, Name und Anschrift der Einkaufsstätte, das Aktionsprodukt mitsamt Artikelpreis, Kaufbelegnummer sowie die Kaufbelegsumme deutlich erkennbar sein.
Sollte der Kaufbeleg unvollständig oder nicht lesbar sein, ist die gesamte Teilnahme ungültig.
Sollte der Kaufbeleg unvollständig oder nicht lesbar sein, ist die gesamte Teilnahme ungültig.
b) Es werden folgende Formate akzeptiert: .jpg, .png, .pdf mit insgesamt maximal 8 MB Dateigröße.
c) Es muss ein Bild für jeden Kaufbeleg hochgeladen werden. Das mehrmalige Verwenden von Kaufbelegen führt zum Ausschluss von der Aktion.
d) Das Hochladen und damit erfolgreiche Abschluss der Teilnahme, also der Eingang aller angegebenen / hochgeladenen Informationen, wird dem Teilnehmer auf der Webseite angezeigt und per E-Mail bestätigt.
e) Sollten die angegebenen Daten fehler-/lückenhaft sein und der Cashback-Betrag dadurch nicht ausbezahlt werden können, verfällt der Anspruch. Die Trolli GmbH oder die acardo group AG sind nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu recherchieren. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Daten ergeben, gehen zu Lasten des betreffenden Teilnehmers.
3.4 Die Trolli GmbH behält sich vor, den originalen Kaufbeleg bis zum Ablauf der Aktion für etwaige Nachprüfungen einzufordern. Zu diesem Zweck muss der Teilnehmer den Original-Kaufbeleg auf Anfrage auf eigene Kosten an die acardo group AG,Am Kai 2-6, 44263 Dortmund, senden. Falls der Kaufbeleg nicht vorgelegt werden kann, kann keine Erstattung des Kaufpreises erfolgen. Es wird empfohlen, eine Kopie der Unterlagen aufzubewahren. Unfrankierte Sendungen werden nicht angenommen. Die Rückgabe des Original-Kaufbelegs nach Prüfung ist nicht möglich. Trolli und acardo übernehmen keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
3.5 Die Erfassung der geforderten persönlichen Daten dient ausschließlich zur Durchführung der Aktion. Die Daten werden zum Zwecke der Aktionsabwicklung von der acardo group AG erhoben und verarbeitet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer von 180 Tagen ab Ablauf des Teilnahmeschlusses der Aktion gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
3.6Jeder Person mit gültiger Teilnahme, wird innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen nach Prüfung des Kaufbelegs, der Kaufpreis des günstigsten Aktionsprodukts (Cashback-Betrag) auf das angegebene Konto überwiesen. Es erfolgt keine Mitteilung über den Auszahlungsvorgang.
3.7 Diese Aktion ist nicht kombinierbar mit anderen Aktionen des Herstellers. Hierzu gehören Rabattcoupon-, Geld-zurück-Garantien sowie andere Cashback Aktionen.
Bei Inanspruchnahme eines Rabattcoupon oder einer anderen Cashback-Aktion mit demselben Produkt wird der Rabattcoupon oder Cashback-Betrag vom Kaufpreis abgezogen und der Restwert überwiesen.
3.8 Die acardo group AG setzt im Rahmen der Prüfung zur Verhinderung von Missbrauch und Betrug auch automatisierte Verfahren zur Prüfung der zur Teilnahme hochgeladenen Informationen, insbesondere der Kaufbelege, ein. Diese Verfahren berücksichtigen sowohl offensichtliche Unstimmigkeiten in diesen Informationen als auch auf Grundlage bisheriger Erfahrungen gewonnene Erkenntnisse zu Manipulationsversuchen. Es kann auch eine manuelle Überprüfung erfolgen. Zudem können die Ergebnisse des automatisierten Verfahrens einer manuellen Nachprüfung unterzogen werden, bevor eine Entscheidung über die Dokumentation eines Missbrauchs-/Betrugsversuchs oder über den Ausschluss eines Teilnehmenden von einer Aktion getroffen wird.